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Neue Förderrichtlinien für GlücksSpirale-Erlöse

Neue Förderrichtlinien für GlücksSpirale-Erlöse

Ab dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien für die Vergabe von Erlösen aus der GlücksSpirale. Diese wurden vom Präsidium des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz e.V. auf seiner Sitzung am 04.10.2022 beschlossen.

Neue Vorgehensweise:

  1. Sie laden das Antragsformular auf der Homepage herunter
  2. Sie füllen das Formular digital aus, drucken es aus und unterschreiben es
  3. Sie senden den Antrag an die Geschäftsstelle
  4. Sie bekommen eine Eingangsbestätigung
  5. Innerhalb von vier Wochen bekommen Sie die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages
  6. Nach Beendigung des Projekts haben Sie acht Wochen zur Vorlage des Verwendungsnachweises (diesen stellen wir ebenfalls auf der Homepage zum Download bereit)
  7. Nach der Einreichung des Verwendungsnachweises überweisen wir die Fördersumme auf das angegebene Konto

Förderkategorien

Kategorie 1 – Kreisjugendorchester und Kreisjugendtage

Fördersumme: 750,00 EUR pauschal

Kriterien:

  • Kreisweite Ausschreibung des Projektes
  • Ermöglichen der Teilnahme aller interessierter Kinder und Jugendlichen
  • Projekt muss durchgeführt werden

 

Kategorie 1A – Projekte mit einer Gesamtfinanzierung bis maximal 2.500,00 EUR

Fördersumme: 750,00 EUR pauschal

Kriterien:

  • Vereinsstruktur und Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Verband oder Verein muss Veranstalter sein
  • Projekt muss musikalischen Bezug aufweisen und/oder der sozialen Bildung dienen

 

Kategorie 2 – Projekte mit einer Gesamtfinanzierung bis maximal 5.000,00 EUR

Fördersumme: 1.250,00 EUR pauschal

Kriterien:

  • Vereinsstruktur und Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Verband oder Verein muss Veranstalter sein
  • Projekt muss musikalischen Bezug aufweisen und/oder der sozialen Bildung dienen
  • Es müssen mindestens 20 Personen am Projekt teilnehmen (Nachweis ist zu erbringen)

Kategorie 3 – Projekte mit einer Gesamtfinanzierung ab 5.000,00 EUR

Fördersumme: 2.000,00 EUR pauschal

Kriterien:

  • Vereinsstruktur und Anerkennung der Gemeinnützigkeit
  • Verband oder Verein muss Veranstalter sein
  • Projekt muss musikalischen Bezug aufweisen und/oder der sozialen Bildung dienen
  • Es müssen mindestens 40 Personen am Projekt teilnehmen (Nachweis ist zu erbringen)
  • Projekt soll der Weiterentwicklung/Zukunftssicherung des Verbandes/Vereines dienen

 

Kleinförderung – Anschaffung von Instrumenten

 Kriterien:

  • Es greifen die Kategorien 1 – 3 bei den Fördersummen
  • Instrumente müssen der überwiegenden Nutzung im Verein/Verband dienen
  • Die Qualität der Instrumente muss im Verhältnis zu den Anschaffungskosten stehen

 

Allgemeine Hinweise

  • Anträge können fortlaufend ab dem 01. Januar des jeweiligen Jahres gestellt werden
  • Es gibt keine weitere Antragsfrist
  • Bewilligungen können nur im Rahmen der verfügbaren Mittel erteilt werden
  • Eine Bewilligung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung
  • Für die Abrechnung besteht eine Ausschlussfrist von acht Wochen nach Projektende (nach dieser Frist kann keine Auszahlung mehr erfolgen)
  • Die Abrechnung kann mit Unterschrift, die im Original vorliegen muss, digital erfolgen
  • Im Abrechnungsformular wird abgefragt, wie viele Kinder und Jugendliche bis 27 Jahren beteiligt wurden und über wie viele Tage die Veranstaltung verlief.
  • Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, bei der Bewerbung und Berichterstattung auf den LMV und die Glücksspirale hinzuweisen und erhalten zu diesem Zweck entsprechende Materialien von der Geschäftsstelle
  • Der LMV stellt ein Antragsformular und eine Vorlage des Verwendungsnachweises digital als ausfüllbares pdf zur Verfügung; diese Dokumente werden auf der Homepage veröffentlicht
  • Bei der Abrechnung sollte folgendes vom Zuwendungsempfänger beigefügt werden:
    • Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    • Aufstellung der Ausgaben
  • Folgende Erklärung muss vom Antragsteller unterzeichnet werden:

„Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben.

Sofern nachträglich Zuschüsse oder Zuwendungen Dritter bewilligt oder geleistet werden, wird der LMV darüber informiert.

Die ordnungsgemäße, wirtschaftliche und zweckmäßige Verwendung der Zuschussmittel wird bestätigt.

Die Originalbelege werden zehn Jahre aufbewahrt und für Prüfungen auf Anfrage dem LMV zur Verfügung gestellt.

Die Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes wurden berücksichtigt.“