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Verleihung der PRO MUSICA- und der Zelter-Plaketten

Verleihung der PRO MUSICA- und der Zelter-Plaketten

Verleihung der PRO MUSICA- und der Zelter-Plaketten am 31.08.2019 in Mainz

Zwei Musikvereine und sieben Chöre aus Rheinland-Pfalz werden in diesem Jahre mit der PRO MUSICA- und der Zelter-Plakette ausgezeichnet.

Die Verleihung der PRO MUSICA- und der Zelter-Plaketten wird durch Herrn Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, im Rahmen des 1. Landes-Chorfestes
am Samstag, 31.08.2019, 10.30 Uhr, in Mainz
auf der Hauptbühne am Gutenbergplatz,
erfolgen.

Vom Landesmusikverband Rheinland-Pfalz e.V. werden
– der Musikclub Fidelio 1919 Brohl und
– die Stadtkapelle Hermeskeil
mit der PRO MUSICA-Plakette ausgezeichnet.

Die PRO Musica-Plakette ist die höchste Auszeichnung für Laienmusikorchester.

Sie wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung, die sich “in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens verdient gemacht haben“, verliehen. In 2019 werden bundesweit 76 Musikvereinigungen die PRO MUSICA- und 111 Chöre die Zelter-Plakette erhalten.

Die 16 cm große Bronzemedaille mit der musizierenden Lyra auf der Vorder- und dem Bundesadler auf der Rückseite geht in diesem Jahr 2 x nach Rheinland-Pfalz.

 

Die Pro Musica-Plakette wird Vereinigungen von Musikliebhabern verliehen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens, und damit um die Förderung des kulturellen Lebens, erworben haben. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung und zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra und die Inschrift ‚Für Verdienste um instrumentales Musizieren – PRO MUSICA‘. Die Rückseite zeigt den Bundesadler. Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlass des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme eines Empfehlungsausschusses. Dieser Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Bundesminister des Innern vorgelegt.

Quelle: Wikipedia