NEUSTART AMATEURMUSIK geht in die nächste Runde
Es ist so weit: das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK startet in die nächste Runde der Projektförderung und fördert urbane und ländliche Ensembles der Amateurmusik in ganz Deutschland.
Für die zweite Antragsrunde stehen rund 5 Millionen Euro aus dem Fördertopf von NEUSTART KULTUR, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, zur Verfügung.
Informationen rund um die Antragstellung erhalten Sie unter: bundesmusikverband.de/antragstellung. Dort finden Sie neben Terminen, FAQs und Kontaktdaten zusätzlich Hilfestellungen zur Projektförderung. Gerne können Sie sich auch durch die Antragshotline beraten lassen:: +49 30 60980781-35
Telefonzeiten:
Montag: 10-13 und 18-20 Uhr
Dienstag: 10-13 Uhr
Mittwoch: 10-16 Uhr
Donnerstag: 10-13 und 18-20 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr
Zusätzlich wird es Mittwoch, den 26.01.22 und den 09.02.22, Informationsveranstaltungen zur Projektförderung NEUSTART AMATEURMUSIK geben, die ohne vorherige Anmeldung über Zoom besucht werden können.
Es gibt keine Antragsfrist, d.h. Anträge können über das digitale Antragsformular laufend, voraussichtlich bis zum 31.07.2022, gestellt werden. Eine Projektförderung bei NEUSTART AMATEURMUSIK ist nicht an feste Module gebunden. Es können sich Ensembles weltlicher und kirchlicher Träger bewerben.
Wichtigste Infos in Kürze:
Antragsberechtigung:
alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen.
Antragstellung:
ab 20. Januar laufend möglich, voraussichtlich bis zum 31.07.2022
Projektzeitraum:
15. März 2022–31. Dezember 2022
Förderhöhe:
2.000–10.000 € / Festbetragsfinanzierung
Fördervolumen:
10,88 Mio. €, davon 2022: ca. 5 Mio. €
Fördermittelgeber:
BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR