Infobrief 16 und 17 des LMR

Infobrief 17 zur aktuellen Corona-Situation
Sehr geehrte Mitglieder des Landesmusikrats,
in Ergänzung zum Corona-Infobrief 16 vom vergangenen Montag übersenden wir Ihnen mit dieser Mail das nun aktuelle „Hygienekonzept Musik“, auf dessen Grundlage der außerschulische Musikunterricht und Proben im professionellen Bereich durchgeführt werden kann.
Sie finden das Hygienekonzept auch unter: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/03.11_Hygienekonzept_Musik_12LVO.pdf
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von docs.google.com zu laden.
INFOBRIEF 16 des Landesmusikrats RP vom 02.11.2020
Sehr geehrte Mitglieder des Landesmusikrats,
wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, wurden mit der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gefassten Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 umgesetzt. Die 12. CoBeLVO gilt ab heute, dem 2. November 2020 bis Ablauf des 30. November 2020.
Die Auswirkungen auf die Musik im Land haben wir nachfolgend kurz zusammengefasst. Sobald uns nähere und vor allem detaillierte Informationen zu finanziellen Hilfen vor allem durch den Bund vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.
– Proben und Auftritte im Bereich der Laienmusik sind untersagt (§15, Abs. 2), dies gilt auch für Band- oder Ensembleproben außer mit dem eigenen Hausstand.
– Außerschulischer Musikunterricht ist unter Beachtung des Hygienekonzepts Musik zulässig (§ 15, Abs. 2). Ein überarbeitetes Hygienekonzept liegt noch nicht vor. Bis zur Veröffentlichung des neuen Hygienekonzepts, mit der in den nächsten Tagen gerechnet wird, findet das bestehende Hygienekonzept Musik sinngemäß Anwendung.
– Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen (Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen etc.) sind geschlossen (§15 Abs. 1)
– Der Probebetrieb von professionellen Kulturangeboten ist unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig (§15 Abs. 3)
– Musik im Gottesdienst
o Einsatz eines Chors sowie der Gemeindegesang sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden, im Innenbereich muss der Mindestabstand zwischen Personen verdoppelt werden. (§3, Abs. 1)
o Die Religions- oder Glaubensgemeinschaften oder ihre Dachorganisationen erstellen Infektionsschutzkonzepte (§3 Abs. 4)
– Musikausübung in der Schule ist weiterhin möglich unter Beachtung des „Hygieneplans Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz“ und insbesondere des „Leitfadens für musikpraktisches Arbeiten in Schulen“
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Peter Stieber
Präsident
Etienne Emard
Geschäftsführer
Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e. V.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von docs.google.com zu laden.