Infobrief 12 zur aktuellen Corona-Situation
Sehr geehrte Mitglieder des Landesmusikrats,
am heutigen Freitag, den 11. September 2020 erschien die Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz, die am 16. September in Kraft tritt und die Sie hier nachlesen können:
Das gemeinsam vom Landesmusikrat in enger Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden und dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur entwickelte umfassende Hygienekonzept für die professionelle Musik, die Amateurmusik und den außerschulischen Musikunterricht in Rheinland-Pfalz wurde erfreulicherweise als Hygienekonzept übernommen. Sie finden es in der Anlage.
Darüber hinaus ist nun festgelegt worden:
- Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Personen sind erlaubt (§2, Abs. 2)
- Das entsprechende Hygienekonzept finden Sie hier: https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/200910_Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_Aussenbereich.pdf
- Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 250 Personen sind erlaubt (§2, Abs.3)
- Das entsprechende Hygienekonzept finden Sie hier: https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/200910_Hygienekonzept_Veranstaltungen_im_Innenbereich.pdf
- Musik im Gottesdienst (§3, Abs. 1)
- Bei möglichem „verstärkten Aerosolausstoß [..] (beispielsweise Gemeindegesang, Chorgesang oder Blasmusik), sollen diese Aktivitäten nach Möglichkeit im Freien stattfinden“ mit 3 Meter Mindestabstand zwischen den Personen
Mit freundlichen Grüßen
Peter Stieber Etienne Emard
Präsident Geschäftsführer
Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e. V.
Kaiserstraße 26-30, 55116 Mainz
Tel: 0049-(0)61 31-22 69 12, Fax: 0049-(0)61 31-22 81 45
E-Mail: info@lmr-rp.de
www.lmr-rp.de
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