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Erleichterungen im Ehrenamt

Erleichterungen im Ehrenamt

 

Zum Jahresbeginn darf ich gleich eine freudige Nachricht übermitteln: Bundestag und Bundesrat haben noch im Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Gemeinsam mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde auch ein umfangreiches Paket für Ehrenamtliche und Vereine mit Gültigkeit ab 1. Januar 2021verabschiedet. Die wesentlichen Inhalte sind:

• Die Ehrenamtspauschale wird von 720 € auf 840 € erhöht
• Der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 € auf 3.000 € erhöht
• Die Freigrenze für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird für gemeinnützige Organisationen von 35.000 € auf 45.000 angehoben
• Auch das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung geändert wurde geändert: Grundsätzlich müssen gemeinnützige Organisationen jeden eingenommenen Euro spätestens im übernächsten Jahr wieder für ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke ausgegeben haben (§ 55 I Nr. 5 AO). Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 haben Bundestag und Bundesrat das für Vereine, die maximal 45.000 Euro im Jahr einnehmen, geändert. Für diese entfällt das Gebot der „Zeitnahen Mittelverwendung“ zukünftig und Vereine dürfen ohne Begründung Mittel ansparen.
• Zudem steigt nun auch für alle Vereine die Steuerfreigrenze bei Körperschaft- und Gewerbesteuer auf Gewinne beispielsweise beim Verkauf von Kuchen und Getränken bei Konzerten auf zukünftig 45.000 Euro. Bisher profitierten von dieser Regelung lediglich Sportvereine, für Musikvereine galt die niedrigere Grenze von 35.000 Euro.
• Der vereinfachte Spendennachweis wird von 200 € auf 300 € erhöht. Das bedeutet, dass bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € keine Spendenquittung ausgestellt werden muss. Hier reicht der Überweisungsbeleg bzw. der Kontoauszug der Überweisung.
• Außerdem konnte eine Einigung über die konkrete Ausgestaltung der Homeoffice-Pauschale erzielt werden: Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen. Gewährt wird die Pauschale nur für Tage, an denen die Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird (maximal 120 Tage). Sie ist auf einen Höchstbetrag von 600 EUR im Jahr begrenzt.

Weitere Details und weiterführende Links finden Sie auf unserer Homepage: https://www.bdmv.de/de/erleichterung-im-ehrenamt-ab-2021/

Stipendienprogramm Deutscher Musikrat
Abschließend möchten wir auf ein Programm des Deutschen Musikrates aufmerksam machen: Im Rahmen von NEUSTART KULTUR verantwortet der Deutsche Musikrat das Stipendienprogramm Klassik. Vergeben werden 1600 Stipendien in Höhe von je 6.000 Euro , die Bewerber*innen müssen
– ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben
– und dürfen keinen Studentenstatus mehr haben
– Bewerbungsfrist ist der 17. Januar 2021
Das Antragsformular und die FAQ finden Sie unter: https://neustartkultur-klassik.musikrat.org/

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen –

Anita Huhn
Geschäftsführerin
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Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.
König-Karl-Straße 13
70372 Stuttgart

Tel.: 0711/672112-81
Fax: 0711/672112-99
E-Mail: anita.huhn@bdmv.de
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