Änderungen der 30. CoBeLVO
Ab dem heutigen Freitag, den 18. Februar 2022 gilt die 30. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (30. CobeLVO) in Form der Ersten Landesverordnung zur Änderung der 30. CoBeLVO. Die Verordnung hat eine Gültigkeit bis Ablauf des 18. März 2022.
Für die Musik ergaben sich ausschließlich Änderungen bei der Anzahl von zulässigen Teilnehmenden bei Veranstaltungen.