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Änderungen der 26. CoBeLVO

Änderungen der 26. CoBeLVO

Änderungen bei der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung die zum 21. September 2021 in Kraft treten:

  1. Anpassung von Warnstufen für Kinder und Jugendliche
    Für den Bereich des außerschulischen Musikunterrichts sowie für Angebote der Breiten- und Laienkultur gilt: Unabhängig von der jeweils geltenden Warnstufe können bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen genesene, geimpfte oder gleichgestellte Kinder und Jugendliche (also Kinder bis 11 Jahre) am Unterricht und an Proben sowie Aufführungen teilnehmen, sofern die Gruppe ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren besteht.
  2. Wegfall der Vorausbuchungspflicht bei Veranstaltungen im Freien
    Die bisher geltende Vorausbuchungspflicht zur Teilnahme an Veranstaltungen im Freien entfällt.