32.CoBeLVO
Am Freitag, den 18. März 2022 trat die 32. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (32. CoBeLVO) in Kraft. Diese hat eine Gültigkeit bis Ablauf des 2. April 2022. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.