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32.CoBeLVO

32.CoBeLVO

Am Freitag, den 18. März 2022 trat die 32. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (32. CoBeLVO) in Kraft. Diese hat eine Gültigkeit bis Ablauf des 2. April 2022. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.

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