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30. CoBeLVO

30. CoBeLVO

Am Montag, den 31. Januar 2022 tritt die 30. Corona-Landesbekämpfungsverordnung in Kraft. Diese hat Gültigkeit bis Ablauf des 28. Februar 2022.

In folgenden Punkten ergeben sich Änderungen für die Musik:

  • Bei Veranstaltungen entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung
  • Veranstaltungen mit überregionalem Charakter sind wieder mit Publikum erlaubt
  • Die Anzahl an teilnehmenden Personen bei Veranstaltungen im Außenbereich wurde verändert
  • Bei Zusammenkünften wird die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zur Kontakterfassung dringend empfohlen.

In der Anlage finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.

Die gesamte Verordnung finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ .

 

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