30. CoBeLVO
Am Montag, den 31. Januar 2022 tritt die 30. Corona-Landesbekämpfungsverordnung in Kraft. Diese hat Gültigkeit bis Ablauf des 28. Februar 2022.
In folgenden Punkten ergeben sich Änderungen für die Musik:
- Bei Veranstaltungen entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung
- Veranstaltungen mit überregionalem Charakter sind wieder mit Publikum erlaubt
- Die Anzahl an teilnehmenden Personen bei Veranstaltungen im Außenbereich wurde verändert
- Bei Zusammenkünften wird die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zur Kontakterfassung dringend empfohlen.
In der Anlage finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.
Die gesamte Verordnung finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ .