29. CoBeLVO
Am Samstag, den 4. Dezember 2021 tritt die 29. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) in Kraft. Diese hat Gültigkeit bis Ablauf des 1. Januar 2022. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.