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29. CoBeLVO

29. CoBeLVO

Am Samstag, den 4. Dezember 2021 tritt die 29. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) in Kraft. Diese hat Gültigkeit bis Ablauf des 1. Januar 2022. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.

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