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GEMA Formulare

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Musikerinnen und Musiker,

die GEMA hat nun, neben dem Anmeldeformular Tarif U-K, auch das Anmeldeformular Tarif U-V angepasst.
Der Vordruck wurde nun ebenfalls um die Abfrage nach einem kulturellen Zweck der gemeldeten Veranstaltung erweitert. Somit ist der Kulturnachlass auch hier unkompliziert zu beantragen.

Die beiden Formulare finden Sie hier:

Konzertanmeldung

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Veranstaltungsanmeldung

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tarif u-k – Stand 01.01.2018

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Bitte denken Sie auch daran die Musikfolgeliste einzusenden.

Online unter: Online-Service
oder
per PDF-Formular:

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Zur Erläuterung:
Tarif für Konzerte der Unterhaltungsmusik und Wortkabarett (Wortkabarett, Comedy u. Ä.) (Tarif U-K)
Die Vergütungssätze U-K I gelten für Konzerte, Festivals, Wortkabarett u. ä. der Unterhaltungsmusik. Der Tarif gilt auch für Konzertveranstaltungen, bei denen ausschließlich Tonträger verwendet werden, z. B. DJ-Festivals.
Dieser Tarif gilt z. B. für: Konzerte, Festivals, Comedy-Veranstaltungen, Kabarett
Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern (Tarif U-V)

Die Vergütungssätze U-V finden – unabhängig von der Art der Veranstaltung und unabhängig in welchem Zusammenhang die Musikaufführung stattfindet – für Einzelaufführungen mit Musikern mit Veranstaltungscharakter Anwendung. Sie gelten nicht bei Konzerten (U-K), nicht für bühnenmäßige Aufführungen (U-Büh), nicht für Tanzlokale (U-T) sowie nicht bei Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfesten u. ä. Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld oder sonstigen Kostenbeitrag, die im Freien stattfinden (U-ST). 

Dieser Tarif gilt z. B. für: Ball, Vereinsfest, Bunter Abend, Karnevalssitzung, Prunksitzung, Faschingsball, Inthronisation, Kinderfasching, Zeltfestveranstaltung, Bierzelt, Kirchweih, Kirmes, Kerve, Umzug, Tanzveranstaltung
(s. Website der GEMA)

Aktueller GEMA Vertrag

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