Jetzt Bewerben für Amateurmusikfond bis 30.09.2026
Neue Förderrunde gestartet: Projektideen bis 30. September 2026 einreichen
Der Amateurmusikfonds geht in die vierte Runde: Ab sofort können Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände Förderanträge stellen. Die Antragsfrist endet am 30. September 2026.
Die Präsidentin des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO), Derya Türk-Nachbaur MdB, ruft zur Bewerbung auf: „Unter dem Motto ‚Teilhabe leben, Vielfalt stärken‘ möchten wir die Amateurmusik in ihrer ganzen Breite weiterentwickeln. Der Amateurmusikfonds ermöglicht engagierten Ensembles und Vereinen in ganz Deutschland, ihre innovativen Ideen umzusetzen und neue Wege zu gehen. Wer sich zukunftssicher aufstellen und besondere Projekte realisieren möchte, sollte diese Chance nutzen und sich jetzt bewerben.“
Der Fonds unterstützt Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik sichern. Gefördert werden unter anderem innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung und Vereinsentwicklung sowie zu Kooperationen über Genregrenzen hinweg. Der Amateurmusikfonds wird aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert und trotz angespannter Haushaltslage fortgeführt. Er trägt der großen gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Amateurmusik Rechnung und unterstützt deren nachhaltige Entwicklung.
Mit dem Amateurmusikfonds können besondere und innovative Projekte aus allen Genres der Amateurmusik gefördert werden. Es sollen dabei insbesondere Projekte unterstützt werden, die nachhaltig angelegt sind und somit Strukturen stärken, langfristige Kooperationen eingehen sowie der Amateurmusik mehr Sichtbarkeit in der Gesellschaft verschaffen. Die ausführlichen Antragsinformationen finden Sie in unseren „Fragen und Antworten“.
WAS?
Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt.
Schwerpunkte sind dabei genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte, Nachwuchsgewinnung und Ensemble-Neugründungen, Ensemble- und Verbandsentwicklung sowie Coachings und Zukunftswerkstätten (siehe unten).
– Coaching und Zukunftswerkstatt bis zu 3.000 €
– Ensemble-Projekte mit bis zu 7.000 €
– Überregionale Projekte mit besonderen Antragsvoraussetzungen* mit bis zu 40.000 €
(siehe „Fragen und Antworten“)
BESONDERHEITEN
Projekte müssen einen der u. g. Schwerpunkte beinhalten
– Eigenanteil 5 % (bare Eigenmittel)
– Projekte müssen in Deutschland stattfinden
– Gesamtkosten des Projektes dürfen nicht mehr als 200 % der beantragten Fördersumme betragen
– keine reine Anschaffungsfinanzierung zulässig
– keine Förderung für regulären Probenbetrieb
– Baumaßnahmen sind nicht förderfähig
WER?
Gemeinnützige, juristische Personen des privaten Rechts, eingetragener Verein, Band mit Rechtsform; Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind
GbRs oder nicht eingetragene Vereine sind nicht förderfähig!
Antragsberechtigt sind alle Amateurmusizierende, die in den o. g. Gruppierungen organisiert sind, unabhängig vom musikalischen Genre. Mit den Förderungen soll die Vielfalt der Amateurmusik deutlich gemacht werden: von A Capella und Blues bis hin zu Volks- und Zupfmusik.
Organisationen, Vereine und Verbände, die bereits eine Förderung im AMF3 erhalten haben, sind von der Antragstellung für den AMF4 ausgeschlossen.
WANN?
Ausschreibungsfrist vom 30.06. bis 30.09.2026 (bis 23:59 Uhr)
Projektzeitraum: 01.01. – 31.12.2027
HOTLINE Antragsberatung:
Telefon: 030 / 60 98 07 81 35
Montag bis Freitag 9.00 bis 14.30 Uhr
Ab 14.09.2026 zusätzlich montags und mittwochs bis 18.00 Uhr.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, uns in dieser Zeit anzurufen, teilen Sie uns gerne über zwei mögliche Rückruftermine mit, zu denen wir dann versuchen, Sie anzurufen, um Ihre Fragen zu klären.
*Überregionale Projekte können ausschließlich von regelmäßig überregional tätigen Organisationen beantragt werden. Dazu gehören Verbände oder Organisationen (wie z. B. Kulturvereine), die auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene aktiv sind, Kirchenkreise, Dekanate oder Landeskirchen sowie Pfarrei-Verbände, Bistümer und Diözesen.