Am Freitag, den 18. März 2022 trat die 32. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (32. CoBeLVO) in Kraft. Diese hat eine Gültigkeit bis Ablauf des 2. April 2022. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.
Am Freitag, den 18. März 2022 trat die 32. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (32. CoBeLVO) in Kraft. Diese hat eine Gültigkeit bis Ablauf des 2. April 2022. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.