Am Samstag, den 4. Dezember 2021 tritt die 29. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) in Kraft. Diese hat Gültigkeit bis Ablauf des 1. Januar 2022. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.
Am Samstag, den 4. Dezember 2021 tritt die 29. Corona-Landesbekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) in Kraft. Diese hat Gültigkeit bis Ablauf des 1. Januar 2022. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Regelungen für den Musikbereich.